Modelle für Städte und Gemeinden

Unsere Dienstleistungen umfassen die Beratung und Unterstützung von Kommunen bei der Planung und dem Betrieb von Tagespflegeeinrichtungen

Zukunftspakt Pflege - Herausforderung für Kommunen


Der Zukunftspakt Pflege stellt die Stärkung der häuslichen Versorgung in den Mittelpunkt. Kommunen kommt dabei eine zentrale Verantwortung zu: Durch den Ausbau ambulanter und teilstationärer Angebote wie der Tagespflege schaffen sie die notwendigen Strukturen, um pflegenden Angehörigen die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu ermöglichen und pflegebedürftigen Menschen ein Verbleiben in der eigenen Häuslichkeit zu sichern.


Um eine bürgernahe pflegerische Versorgung sicherzustellen, braucht es auch eine ausreichende Anzahl möglichst wohnortnaher Pflege- und Unterstützungsangebote.

Tagespflege - Familienunterstützende Infrastruktur für ländliche Gemeinden

Entscheidend für die Inanspruchnahme ist die Ortsnähe: Bei Pflegegrad 3 und 13 Besuchstagen pro Monat entstehen bei einer einfachen Entfernung von 15 km bereits Fahrtkosten von rund 500 € monatlich. Eine wohnortnahe Tagespflege ist daher ein wesentliches Angebot, das insbesondere berufstätigen pflegenden Angehörigen ermöglicht, häusliche Pflege dauerhaft sicherzustellen und unnötige Kosten – insbesondere durch weite Anfahrten – zu vermeiden.

Kein betreutes Wohnen ohne Tagespflege

Bauträger entwickeln zunehmend Wohnangebote unter dem Begriff „Betreutes Wohnen“. Da hierfür keine einheitliche baurechtliche oder sozialrechtliche Definition besteht, unterscheiden sich Inhalte, Leistungsumfang und Qualitätsstandards je nach Anbieter erheblich. In der Regel handelt es sich um barrierefreie Wohnungen mit optional buchbaren Service- oder Betreuungsleistungen. Eine pflegerische Versorgung erfolgt – wie in der eigenen Häuslichkeit – ausschließlich bei Bedarf über ambulante Dienste.

Die Genehmigung einer Wohnanlage für betreutes Wohnen sollte konsequent mit der Schaffung eines wohnortnahen Tagespflegeangebots verknüpft werden

Das Angebot einer Tagespflege

  • benötigt ca. 350 m² Fläche auf einer Ebene
  • umfasst maximal 25 Plätze
  • ist bei Vorlage eines fachlich tragfähigen Konzepts über das Förderprogramm PflegeSoNah des Landesamts für Pflege Bayern bis maximal 25.000 € je Platz förderfähig (notwendige Eigenleistung 10 %)


Für die Förderung ist es unerheblich, ob die Tagespflegeeinrichtung neu errichtet oder in bereits vorhandenen, beispielsweise gemeindeeigenen Flächen eingerichtet und umgebaut wird.

Verfügt eine Gemeinde über geeignete Flächen, kann sie selbst die Initiative ergreifen und ein Tagespflegeangebot entwickeln.

So können wir Ihnen helfen:

Nach einem unverbindlichen Informationsgespräch überprüfen wir die Machbarkeit in Ihrer Gemeinde im Rahmen unserer kostenfreien Serviceleistung. Sollten Sie sich dann zur Entwicklung eines derartigen Angebots (in eigener Verantwortung oder über Bauträger) in der Gemeinde entscheiden, bieten wir folgende Leistungen:


  • Wir planen die Umsetzung
  • Wir unterstützen Ihren Architekten/Bauträger bei der Planung der räumlichen Struktur
  • Wir erstellen den Business- und Wirtschaftsplan
  • Wir liefern das fachliche Konzept und kümmern uns um die PflegeSoNah Förderung
  • Wir schaffen die strukturellen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen zum Abschluss des Versorgungsvertrags
  • Wir bereiten den Abschluss des Versorgungsvertrages mit den Pflegekassen vor
  • Wir sorgen für eine betriebsbereite Organisation inkl. Personal, EDV, Qualitätssicherung, Marketing
  • Wir begleiten die Einrichtung in den ersten Monaten nach Inbetriebnahme über einen bestimmten Zeitraum

Gerne übernehmen wir im Anschluss die Verantwortung in Form eines Managementvertrags oder in der Funktion als Betreiber

Von der Entwicklung über die Umsetzung bis einschließlich den Betrieb der Einrichtung, sind wir  für Sie der richtige Partner.

Gerne stehen wir Ihnen für ein unverbindliches Informationsgespräch zur Verfügung.

Rufen Sie uns an unter Mobil: 01713894871 (Ihr Ansprechpartner Reinhard Huber)