Aktuelles

Neuigkeiten zu den Themen Tagespflege und Kurzzeitpflege sowie unsere Überlegungen und Standpunkte zu relevanten Themen aus diesen Bereichen.

Neues aus der Kurzzeitpflege

5. April 2026
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Neuigkeiten bei der Kurzzeitpflege 2025

Ab dem 01.07.2025 entfällt die Voraussetzung, dass der Pflegegast bereits seit 6 Monaten in einen Pflegegrad 2 bis 5 eingestuft sein muss, um den Betrag der Verhinderungspflege zusätzlich zu den Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen zu können. Das bedeutet, dass künftig mehr Pflegebedürftige die Möglichkeit haben werden, Verhinderungspflege-Leistungen auch während eines Kurzzeitpflege-Aufenthalts zu nutzen, ohne dass der vorangegangene Zeitraum der Pflegegrad-Einstufung erfüllt sein muss. Diese Änderung führt dazu, dass der von der Pflegekasse zu leistende Pflegetageanteil in der Kurzzeitpflege in vielen Fällen länger oder auch in höherem Umfang zur Verfügung steht. Die Neuerung ist also eine Entlastung für viele Pflegebedürftige, da der Zugang zu zusätzlichen Leistungen der Kurzzeitpflege vereinfacht wird.